… wenn die konservative Therapie versagt

Es gibt viele Patienten, für die die konservative Therapie der Refluxkrankheit nicht ausreichend ist. Diese Patienten können gegebenenfalls von den verschiedenen heute verfügbaren Möglichkeiten einer operativen Therapie profitieren. Allerdings ist die Indikation zur Operation immer an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Vor der operativen Therapie: Ausschöpfung der konservativen Maßnahmen

Bevor eine operative Therapie in Betracht gezogen wird, sollte die leitliniengerechte konservative Therapie ausgeschöpft sein. Dies ist allerdings erfahrungsgemäß oft nicht der Fall: Viele Patienten erhalten nicht die optimale leitliniengerechte konservative Therapie. Hier ist oft noch Potential für Verbesserungen.

Operationsindikation = Rechtfertigung für die Operation

Eine Operation muss immer gut begründet sein. Man spricht von der Operationsindikation, also der fachlichen “Rechtfertigung für den Eingriff”. Der Grund, warum eine Operation immer einer solchen Rechtfertigung/ Indikation bedarf ist die Nutzen-Risiko-Relation: Jede Operation hat ihren Nutzen, aber auch ihre Risiken. Wenngleich die Risiken einer Antirefluxoperation gering sind, so sind sie doch nicht Null. Dies muss mit dem Patienten im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung differenziert besprochen werden.

Die ‘drei Säulen’ der Operationsindikation bei der Refluxkrankheit

Die Operationsindikation bei der gastroösophhagealen Refluxkrankheit besteht aus

1. Leidensdruck trotz optimaler konservativer Therapie

Nach aktueller Lehrmeinung sollen die Möglichkeiten der konservativen Therapie ausgeschöpft sein, bevor eine operative Therapie in Betracht gezogen wird

2. Beweis der Refluxkrankheit

Außerdem ist es wichtig, dass die Refluxkrankheit auch wirklich bewiesen ist. Hierfür ist meistens eine Funktionsdiagnostik der Speiseröhre erforderlich. Mit einer Refluxmessung wird objektiv gemessen, dass auch tatsächlich Reflux aus dem Magen in die Speiseröhre stattfindet. Die Symptomatik allein ist nämlich nicht ausreichend um die Refluxkrankheit zu definieren.

3. Ausschluß von Kontraindikationen

Verschiedene Kontraindikationen für eine Antirefluxoperation müssen ausgeschlossen sein. Sehr wichtig ist zum Beispiel der Ausschluß einer Beweglichkeitsstörung der Speiseröhre (Ösophagusmotilitätsstörung) wie der Achalasie. Bei solchen Patienten wirkt sich eine Operation gegen Reflux nämlich sehr problematisch aus. Patienten mit einer solchen Erkrankung können nach der Antirefluxoperation eventuell nicht mehr schlucken. Patienten, bei denen eine solche Erkrankung verkannt wurde und fehlerhaft eine Fundoplikatio-Operation durchgeführt worden ist, haben eine stark beeinträchtigte Lebensqualität.

Indikation zur Antriefluxoperation bei Erfüllung dieser drei Kriterien

Wenn dieses drei Kriterein erfüllt sind, kann die Indikation zu einer Antirefluxoperation gestellt werden. Verschiedene Verfahren stehen heute hierfür zur Verfügung.

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