Was soll ich tun, wenn in meinem Endoskopie-Befund “V.a. Barrett-Ösophagus” gestellt wird?

Endoskopie-Befund “V.a. Barrett”

Zunächsteinmal sollten Sie sich hierdurch nicht beunruhigen lassen. Wenngleich der Barrett-Ösophagus als Präkanzerose (Krebsvorstufe) des Speiseröhrenkrebs angesehen wird, so ist Speiseröhrenkrebs doch trotzdem sehr selten.

Gemäß den Daten von Statistik Austria erkrankten zwischen 1990 und 2011 in Österreich pro Jahr nur 200 bis 400 Menschen an einem Speiseröhrenkrebs. Die Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner pro Jahr) betrug zwischen 2,1 und 3,0. Im Vergleich dazu die Zahlen beim häufigen Dickdarmkrebs: An diesem Tumor erkrankten in Österreich zwischen 1983 und 2017 jährlich 4000 bis 5000 Menschen. Entsprechend ist die Inzidenz 50 bis 80 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner pro Jahr.

Die zitierte Statistik für das Ösophaguskarzinom schließt aber alle Tumorarten des Speiseröhrenkrebs ein. Entsprechend ist die Zahl der (Reflux-bedingten) Adenokarzinome hier vermischt mit den (durch Rauchen und Alkohol bedingten) Plattenepithelkarzinomen.

Weiter sollte bei der Barrett-Verdachtsdiagnose geklärt werden:

  • Ist es wirklich ein Barrett? – Der Barrett ist eine kombiniert endoskopische histologische (feingewebliche) Diagnose. Der Endoskopiker muss also den typischen Barrett-Aspekt beschreibe. Er muss in ausreichender Zahl und an den korrekten Lokalisationen Proben (PEs) entnehmen. Und die der Pathologe muss anhand dieser Proben ein “columnares Epithel” bestätigen – Früher war das vorliegen einer sog. “spezialisierten intestinalen Metaplasie” gefordert, was aber durch neueren Konsensus korrigiert wirde.
  • Handelt es sich um einen langstreckigen oder kurzstreckigen Barrett? – Ein Langstreckiger Barrett (=Long Segment Barrett Ösophagus, LSBE) zeigt die Epithelveränderung über 3 oder mehr Zentimeter. Ein kurzstreckiger unter 3cm. Es ist bekannt, dass das Entartungsrisiko mit der Barrett Länge zu tun hat. Ein kurzstreckiger Barrett ist weniger relavant als ein langstreckiger, wenngleich in beiden Fällen die Überwachung (s.u.) empfohlen wird. Eine neuere Klassifikation ist die Prag C&M Klassifikation, mit der das Ausmaß des zirkulär die Speiseröhre auskleidenden Barrett und sogenannter Barrett-Zungen beschreibt. Anhand der Verwendung der Prag C&M Klassifikation beim Barrett können Sie erkennen, dass Ihr Endoskopiker auf dem Laufenden ist.
  • Sind ausreichend Proben entnommen worden? – Gemäß Leitlinien ist die sogenannte “Indexdiagnostik” entscheidend. Bei Neudiagnose eines Barrett sollte innerhalb 6 bis 12 Monaten erneut endoskopiert und biopsiert werden.
  • Ist die Probenentnahme adäquat und leitliniengerecht erfolgt? – Leitlinien empfehlen die Biopsienahme als 1-2 cm aus allen 4 Quadranten eines Barrett-Ösophagus. Eventuelle makroskopisch auffällige Läsionen sollen zusätzlich biopsiert werden.
  • Welche apparativen Vorraussetzungen sind für die Überwachung eines Barrett-Ösophagus von Vorteil? – Wenngleich es von Leitlinien nicht zwingend vorgeschrieben ist, so ist es doch günstig, wenn Ihr Endoskopiker über die Möglichkeiten des sog. “Narrow Band Imaging (NBI)” und der Vergrößerungs “Magnifikations” Endoskopie, sowie der “Chromoendoskopie (Färbetechniken)” verfügt. Möglicherweise erhöht dies die Genauigkeit der Gewebebeurteilung und der Biopsienahme. Suchen Sie sich eine gute Endoskopie-Praxis, in der die aktuellen Standards umgesetzt werden!

Soll ich mich überhaupt endoskopisch überwachen lassen?

Die Erfordernis zur endoskopischen Überwachung (die heute durch Leitlinien empfohlen wird) wurde lange Zeit kontrovers diskutiert. Eine schöner Diskussionsbeitrag von Mark van Blankenstein aus Rotterdam trug den markigen Titel

“Barrett’s esophagus: so what!” (“Barrett-Ösophagus – Na und?”)

van Blankenstein M. Dis Esophagus 2002;15(1):1-4.

Empfohlen wurde in der Arbeit einem Patienten mit Barrett-Ösophagus zu empfehlen: Aufzuhören zu Rauchen und Sport zu machen… denn die Wahrscheinlichkeit an einem Speiseröhrenkrebs ist auch bei diesen Patienten gering. van Blankenstein bezieht sich hierbei auf die Ergebnisse der sog. Rotterdam-Studie.