Zusätzlich zur Systematik zur an anderer Stelle dargestellten OP-Indikation bei der Colitis ulcerosa habe ich hier die Statements der aktuell gültigen S3-Leitlinie Kolonkarzinom der DGVS (Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten wiedergegeben:

Engstelle im Kolon mit nicht auszuschließender Bösartigkeit

“Bei unklarer Dignität einer Kolonstenose sollte die Entscheidung zur Operation großzügig gestellt werden.”

DGVS-Leitlinie Colitis ulcerosa 2018 – Empfehlung 2.19

Gleichzeitige Cytomegalievirus (CMV) Infektion

“…bei CU-Patienten mit klinisch relevanten CMV-Reaktivierungen sollte ggf. bereits zu diesem Zeitpunkt eine Operation erwogen werden

DGVS-Leitlinie Colitis ulcerosa 2018 – Kommentar zu Empfehlung 2.19

Nicht ander zu beherrschende (therapierefraktäre) Blutung aus der Colitis

Bei einer therapierefraktären Blutung sollte bei fortgesetzter Transfusionspflichtigkeit dringlich operiert werden.

DGVS-Leitlinie Colitis ulcerosa 2018 – Empfehlung 5.1.5

Massiver Krankheitsschub ohne adäquates Ansprechen auf medikamentöse Therapie

Patienten mit einem medikamentös therapierefraktären fulminanten Schub sollten dringlich operiert werden.

DGVS-Leitlinie Colitis ulcerosa 2018 – Empfehlung 5.1.6

Wachstumstörungen bei Kindern/ Jugendlichen

“Kinder und Jugendliche mit aktiver Colitis und Wachstumsstörungen trotz adäquater Therapie …”

DGVS-Leitlinie Colitis ulcerosa 2018 – Empfehlung 5.1.9

Wahloperation bei Patientenwunsch

Die aktuell gültige DGVS-Leitlinie (Deutsch Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten) spricht eine “Kann-Empfehlung” für die elektive (durch Patientenwunsch gewählte) Kolektomie aus.

“Die Operation stellt eine gute Alternative zu einer langjährigen medikamentösen Therapie dar.”

DGVS-Leitlinie Colitis ulcerosa 2018 – Erläuterung zur Empfehlung 5.1.8

Der Vorteil der geplanten Operation, mit der ein gute Lebensqualität bei über 90% der Patienten erreicht wird, kommt insbesondere dann zum Tragen wenn:

  • unter der medikamentösen Therapie ein dauerhaftes Krankheitsgefühl besteht
  • die Compliance für die Medikamenteneinnahme schlecht ist
  • beim Patienten Karzinomangst besteht

Anmerkung: Die “Karzinomangst” ist – in Abhängigkeit von den Risikofaktoren – berechtigt. Insbesondere in Anbetracht von Fällen, in denen die endoskopische Überwachung des Dickdarmes versagt (siehe Artikel “Colitis ulcerosa”).

Literatur

Aktualisierte deutschsprachige Leitlinie (DGVS) 2018

Kucharzik T, Dignass AU, Atreya R et al., (2018) Aktualisierte S3-Leitlinie Colitis ulcerosa der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) AWMF-Register-Nr. 021/009. Z Gastroenterol 56: 1087–1169 [Engl. Abstract bei PubMed] [Frei zum Download verfügbarer Volltext bei DGVS]