Im österreichischen Gesundheitswesen ist es üblich, dass im Krankenhaus angestellte Ärzte nebenberuflich eine sogenannte Privatordination oder Wahlarztordination betreiben.

Hiermit wird dem Wunsch vieler Patienten in unserer heutigen Informationsgesellschaft Rechnung getragen: Viele Menschen wünschen sich eine ausführlichere Beratung und Behandlung, als es im Krankenhaus möglich ist. Die Patienten schließen einen Behandlungsvertrag mit dem von ihnen frei gewählten Behandler ab. Im Rahmen dieses Vertrages erhalten die Patienten die vereinbarten Leistungen und zahlen hierfür ein in der Privatordination frei verhandelbares Honorar.

Hierfür erhält der Patient/ die Patientin einen ausführlichen Ordinationsbefund und eine Empfehlung für das vorgeschlagene weitere Procedere.

Gibt es eine Kostenrückerstattung über Krankenkassen?

Eine Kostenrückerstattung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Trotzdem können gesetzlich Versicherte natürlich bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob im speziellen Fall eine Ausnahme genehmigt werden kann. Hierfür sollte man versuchen zu begründen, warum man glaubt diese entsprechende Beratung und Behandlung bei keinem anderen Behandler erhalten zu können.

Gibt es eine Kostenrückerstattung über eine private Krankenversicherung?

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten teilweise oder vollständig. Sehen Sie in Ihren Versicherungsvertragsunterlagen nach, oder sprechen Sie mit ihrem privaten Krankenversicherer, ob Sie eine Rückerstattung – und wenn ja in welcher Höhe – zu erwarten haben!

Enthaftung/ Disclaimer…

Die Privatordination Prof. von Rahden schließt den Behandlungsvertrag mit dem Patienten, nicht hingegen mit dessen privaten Krankenversicherer ab. Die Privatordination Prof. von Rahden ist deshalb auch nicht Ansprechpartner für Diskussionen über Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse.

Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückerstattung

Gerne unterstützen Sie in Form eines vorfomulierten Anschreibens bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieses Schreiben, welches die von uns erbrachten Leistungen detailliert auflistet, erhalten Sie mit der Rechnung/ Quittung über das Honorar. Die Positionen entsprechen der privatärztlichem Honorarordnung der Salzburger Ärztekammer. Allerdings erfolgt keine Wertung der einzelnen Leistungspositionen, sondern lediglich die Forderung über das zuvor vereinbarte Gesamt-Honorar.