Operationsindikation
Beim Thoraxmagen ist die Operationsindikation weiterhin obligat. Das heißt nach aktueller Lehrmeiung muss die Operation unbedingt empfohlen werden. Die Fehllage des Magens muss korrigiert werden.
Allerdings ist in den vergangenen Jahren diskutiert worden, ob man bei nur geringer Symptomatik eventuell auch nur beobachten kann. Diese Strategie bezeichnet man auch als “Watchful Waiting” (Beobachtung).
Gründe die weiterhin für die zwingende (obligate) OP-Indikation sprechen:
- der Brustkorbmagen kann einklemmen (Fachbegriff: Inkarzeration), sich verdrehen (Fachbegriff: Volvolus) und dan zu Grunde gehen (Fachbegriff: Nekrose, Gangrän)
- ein Notfalloperation (bei Einklemmung des Magens im Zwerchfellschlitz) ist risikoreicher als eine geplante (elektive) Operation
- die geplante (elektive) Operation ist heute mit geringem Risiko auf minimal-invasivem Wege (Schlüssellochchirurgie) und mit dem Operationsroboter (DaVinci) durchzuführen
- die Patienten haben oft starke Symptome
- die Patienten haben oft dadruch bedingt starke Lebensqualitätseinschränkung
- die Erkrankung führt oft zur Blutung und Anämie (Blutarmut)
- auch die Risiken der in diesem Zusammenhang durchgeführten Netzimplantation sind gering (siehe Operative Versorgung mit Netz)
Lesen Sie weiter bei: Thoraxmagen: Operative Versorgung
Dieser Beitrag basiert auf einem Vortrag von Prof. Burkhard von Rahden, gehalten auf dem “Expertentreffen für Reflux- und Zwerchfellchirurgie” am 9. Oktober 2020 in Ludwigsburg.